In Deutschland besteht seit dem 01. April 2024 keine Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke mehr. Trotzdem kann man sein Balkonkraftwerk anmelden.
Optional: Anmeldung beim Netzbetreiber
- Der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass das Stromnetz stabil bleibt und dass die Einspeisung den Vorgaben entspricht.
- In der Regel gibt es vereinfachte Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke bis 600 Watt (bald 800 W).
Optional: Eintragung ins Marktstammdatenregister (MaStR)
- Neben der Anmeldung beim Netzbetreiber ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur optional erforderlich.
- Die Anmeldung ist kostenlos und kann online erfolgen.
Versicherungsschutz kann entfallen
- Einige Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen verlangen eine Anmeldung als Bedingung für den Versicherungsschutz.
- Im Schadensfall kann es Probleme geben, wenn das Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß registriert wurde.