Ja, es ist grundsätzlich möglich, mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben. Dabei gibt es jedoch gesetzliche und technische Einschränkungen, die beachtet werden müssen.
Maximale Einspeiseleistung beachten
- Die Gesamtleistung der Wechselrichter darf derzeit maximal 800 W betragen.
- Wenn mehrere Balkonkraftwerke kombiniert werden, müssen die Wechselrichter so eingestellt oder begrenzt werden, dass insgesamt nicht mehr als 800 W eingespeist werden.
Beispiel:
- Möglich: Zwei Balkonkraftwerke mit je 400 W Wechselrichterleistung
- Nicht erlaubt: Zwei Balkonkraftwerke mit je 800 W Wechselrichterleistung (Gesamt: 1600 W)
Jeweils ein Balkonkraftwerk pro Zähler möglich
- Pro Stromzähler gilt die 800 Watt Grenze für die Einspeisung.
- Wenn das Gebäude zwei separate Zähler mit eigenständigen Stromkreisen hat, kann für jeden Zähler ein eigenes Balkonkraftwerk mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung angemeldet werden.
- Das bedeutet, dass in einem Haushalt mit zwei Zählern insgesamt bis zu 1600 W eingespeist werden könnten (je 800 W pro Zähler).