Ja, als Mieter darfst du ein Balkonkraftwerk betreiben, jedoch gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten.
Grundsätzliches Recht auf ein Balkonkraftwerk
- Mieter haben das Recht, ein Balkonkraftwerk zu betreiben, da es zur Eigenversorgung mit Strom dient.
- Allerdings dürfen durch die Installation keine baulichen Veränderungen oder Schäden an der Mietwohnung entstehen.
Fazit: Ein Balkonkraftwerk ist grundsätzlich erlaubt, solange es die Bausubstanz nicht beeinträchtigt.
Muss der Vermieter zustimmen?
- Ja, wenn bauliche Veränderungen nötig sind, z. B.:
- Bohren in die Fassade oder das Balkongeländer
- Feste Verkabelung mit der Hausinstallation
- Nein, wenn das Balkonkraftwerk ohne Eingriffe installiert wird, z. B.:
- Befestigung mit Klemmen oder Halterungen ohne Bohrung
- Nutzung einer Steckdose innerhalb der Wohnung
Tipp: Um Streit zu vermeiden, ist es sinnvoll, vorab die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Vorgaben der Eigentümergemeinschaft (WEG) beachten
- Falls die Wohnung zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, kann die Gemeinschaftsordnung Regeln zur Installation vorgeben.
- In manchen Fällen kann eine Genehmigung der Eigentümerversammlung erforderlich sein.