Ja, ein Wechselrichter kann grundsätzlich gegen ein leistungsstärkeres Modell ausgetauscht werden. Dabei gibt es jedoch einige wichtige gesetzliche und technische Vorgaben zu beachten.
Gesetzliche Begrenzung der Einspeiseleistung
- In Deutschland ist die maximale erlaubte Einspeisung für Balkonkraftwerke auf 800 Watt begrenzt.
- Wenn der neue Wechselrichter mehr als 800 W einspeist, wird die Anlage nicht mehr als Balkonkraftwerk anerkannt und müsste als normale PV-Anlage angemeldet werden.
Erlaubt:
- Austausch eines 600-W-Wechselrichters gegen einen 800-W-Wechselrichter, um die neue gesetzliche Grenze voll auszunutzen.
Nicht erlaubt, ohne Genehmigung:
- Wechselrichter mit mehr als 800 W Einspeisung (z. B. 1000 W oder 1500 W), da diese über die Balkonkraftwerks-Regelung hinausgehen.