Es ist legal möglich, mehrere Balkonkraftwerke pro Zähler zu betreiben, solange die kombinierte Leistung der Wechselrichter die maximale zulässige Leistung von 800 Watt nicht überschreitet. Pro Stromkreis darf jedoch nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden. Des Weiteren ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister nötig.