Ein Balkonkraftwerk kann über bestehende Versicherungen abgesichert sein, aber es gibt einige Punkte zu beachten. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Versicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch sinnvoll.
Hausratversicherung
- In vielen Fällen sind Balkonkraftwerke bereits über die Hausratversicherung mitversichert, da sie als bewegliches Eigentum gelten.
- Schutz besteht meist gegen Diebstahl, Feuer, Sturm oder Überspannungsschäden.
- Wichtig: Bei unsachgemäßer Befestigung oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
Wohngebäudeversicherung
- Falls das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude verbunden ist (z. B. Dachmontage), kann es in die Wohngebäudeversicherung integriert werden.
- Schutz besteht meist gegen Sturm-, Hagel- oder Brandschäden.
- Empfehlung: Vorher mit der Versicherung klären, ob eine Mitversicherung erforderlich ist.
Haftpflichtversicherung
- Falls das Balkonkraftwerk Dritte oder fremdes Eigentum beschädigt (z. B. durch herabfallende Module), greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung.
- Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können unter Umständen eine zusätzliche Absicherung verlangen.